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ADOLF HITLER


1

2

3

Kindheit

Diktatur

Ende

By Wikipedia

Der Diktator

Errichtung der Diktatur

Nach dem Reichstagsbrand, der den Sozialdemokraten, Kommunisten und Gewerkschaftern untergeschoben wurde, konnte Hitler von Hindenburg den Erlass von Notverordnungen nach Art. 48 der Weimarer Verfassung erreichen, mit denen er in der Lage war, Grundrechte außer Kraft zu setzen. Diese Notverordnungen hatten jedoch nur eine eng begrenzte Gültigkeitsdauer. Zur Durchsetzung des daher an Stelle der Notverordnungen tretenden Gesetzes zu Behebung der Not von Volk und Reich, dem so genannten Ermächtigungsgesetz, musste Hitler eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag erreichen. Hitlertreue Kräfte und Polizeieinheiten schalteten daher einen Teil des Reichstags, nämlich alle 81 KPD-Abgeordneten und einige Abgeordnete der SPD, verfassungswidrig aus. Das Gesetz wurde gegen die Stimmen der verbliebenen Mitglieder der SPD, aber mit Zustimmung der bürgerlichen Parteien verabschiedet, darunter das Zentrum und die Liberalen.

Mit dem Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes begann im Deutschen Reich die nationalsozialistische Diktatur, die Zeit des Nationalsozialismus, anfänglich in der Propaganda auch als „Drittes Reich“ bezeichnet.

Am 1. Juni 1933 wurde die so genannte Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft eingeführt, eine Zwangsabgabe aller Betriebe zugunsten der NSDAP, berechnet nach der Lohn- und Gehaltssumme. Bis 1945 kamen so 700 Millionen Reichsmark an „Spenden“ zusammen. Die NSDAP und Hitler wurden hierdurch auf einen Schlag sämtlicher finanzieller Probleme entledigt.

Hitler, angestachelt durch die Röhm-Konkurrenten SS-Leiter Heinrich Himmler, Hermann Göring und Reinhard Heydrich, nutzte einen angeblichen Putschversuch Ernst Röhms und gab den Befehl zur „Nacht der langen Messer“ (30. Juni 1934), der Ermordung seines Duz-Freundes Röhm. Dabei wurden nicht nur zahlreiche Führer der SA, Generale der Wehrmacht und Personen ermordet, die dem Regime im Weg standen, sondern auch Personen, die zuvor gegen Hitler opponiert hatten. So wurde der ehemalige Reichskanzler und General Kurt von Schleicher zusammen mit seiner Frau in deren Privatwohnung ermordet. Carl Schmitt hat 1934 diese zentral organisierten Gewaltverbrechen nachträglich als „Staatsnotwehrlegitimiert. Hannah Arendt hat die direkt nach 1933 beginnenden Ungeheuerlichkeiten (so genannte wilde Konzentrationslager, illegale Verhaftungen, Köpenicker Blutwoche) in ihrem Gaus-Interview 1964 nur durch die später noch furchtbareren Geschehnisse überblendet gesehen.

Nach dem Tod Hindenburgs am 2. August 1934 ließ Hitler die Reichswehr auf sich vereidigen und nannte sich fortan Führer und Reichskanzler.

Im Januar 1938 stürzten der Reichswehrminister von Blomberg und der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Freiherr von Fritsch, über Homosexuellen-Vorwürfe und Intrigen der SS. Hitler löste die Generäle von der Spitze der Wehrmacht ab und übernahm selbst den Oberbefehl über die Wehrmacht. Als Leitungsorgan trat das OKW an die Stelle des Reichwehrministeriums.

Hitlers Rassen- und Vernichtungspolitik

Wesentliche Antriebskräfte für Hitlers Politik waren sein auf Ausrottung der Juden zielender Antisemitismus und sein radikaler Sozialdarwinismus. Vom Beginn seines öffentlichen Auftretens bis zu seinem Tod griff Hitler immer wieder die Juden und andere so genannte „rassisch Minderwertige“ an, zu denen er unter anderem Sinti, Roma, Polen und Russen zählte. Seine sozialdarwinistischen Anschauungen traten vor allem in Äußerungen über Kranke sowie körperlich und geistig Behinderte zutage, deren Existenz er als „lebensunwert“ bezeichnete. Hitler sah in der Weltgeschichte einen permanenten Kampf, in dem die „Starken“ die „Schwachen“, die „höherwertigen“ die „minderwertigen Rassen“ auszumerzen hätten. So sagte er z.B. auf dem Parteitag der NSDAP in Nürnberg 1929: „Würde Deutschland jährlich eine Million Kinder bekommen und 700.000 bis 800.000 der Schwächsten beseitigt, dann würde am Ende das Ergebnis vielleicht sogar eine Kräftesteigerung sein.“

Solche und zahllose weitere Äußerungen belegen, dass die Verwirklichung seiner rassistischen und sozialdarwinistischen Vorstellungen stets Hitlers Hauptanliegen war und nicht nur, wie manche seiner Wähler noch bis 1933 glauben mochten, ein „Nebenaspekt“ des NS-Programms. Obwohl im 1. Weltkrieg rund 12.000 jüdische Deutsche gefallen waren, äußerte sich Hitler beispielsweise schon in „Mein Kampf“ folgendermaßen über die Juden: „Hätte man zu Kriegsbeginn und während des Krieges einmal zwölf oder fünfzehntausend dieser hebräischen Volksverderber so unter Giftgas gehalten, wie Hunderttausende unserer allerbesten deutschen Arbeiter aus allen Schichten und Berufen es im Felde erdulden mussten, dann wäre das Millionenopfer der Front nicht vergeblich gewesen.“ Noch kurz vor Ende des 2. Weltkriegs wurden auf seinen Befehl hin Transportkapazitäten, die an anderer Stelle dringend benötigt wurden, dazu genutzt, möglichst viele Juden in die Vernichtungslager zu verschleppen. Und noch in seinem politischen Testament ([1]) forderte Hitler die „peinliche Einhaltung der Rassegesetze“.

Die Judenverfolgung

Der Antisemitismus Hitlers und der Nationalsozialisten zeigte sich zunächst in der offenen Diskriminierung und Entrechtung der Juden und führte während des 2. Weltkrieges zum Holocaust. Der so genannten „Endlösung der Judenfrage“, dem von Hitler bereits in „Mein Kampf“ angedeuteten Plan, alle Juden auszurotten, fielen rund sechs Millionen Menschen in ganz Europa zum Opfer.

Die Diskriminierungen in Deutschland begannen bereits kurz nach der Machtergreifung. Im April 1933 ordnete die neue Regierung einen eintägigen Boykott jüdischer Geschäfte als Antwort auf angebliche „jüdische Gräuelpropaganda“ aus dem Ausland an. Es folgten Verordnungen und Gesetze, die die Rechte der Juden immer weiter einschränkten und sie zu Bürgern 2. Klasse degradierten. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ beispielsweise diente der Entlassung jüdischer Beamter aus dem Öffentlichen Dienst. Auch die Ausübung anderer Berufe wurden den Juden im Laufe der Zeit immer weiter erschwert. Jüdische Ärzte oder Rechtsanwälte etwa durften nur noch jüdische Klienten bedienen. Andere Berufe waren ihnen ganz verschlossen.

Die offen rassistischen „Nürnberger Gesetze“ von 1935 beraubten die Juden endgültig ihrer staatsbürgerlichen Rechte. Unter anderem wurden Ehen zwischen Juden und Nichtjuden verboten und sexuelle Beziehungen zwischen ihnen als so genannte „Rassenschande“ unter Strafe gestellt. Staat und Partei förderten die so genannten Arisierungen, d.h. die Übernahme jüdischer Unternehmen durch Nichtjuden zu – für letztere – äußerst vorteilhaften Bedingungen. Auswanderungswilligen Juden wurde zugleich eine „Reichsfluchtsteuer“ auferlegt, durch die sie die ohnehin geringen Erlöse aus Arisierungen großenteils wieder verloren. Vor dem Krieg fand die Judenverfolgung ihren Höhepunkt in der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938. Als angeblich „spontane Äußerungen des Volkszorns“ organisierte Joseph Goebbels im Auftrag Hitlers gewalttätige Ausschreitungen gegen Juden, jüdische Gemeinden, Synagogen und andere Einrichtungen im ganzen Reich.

Nach Kriegsausbruch ging das Hitler-Regime von der Verdrängung und Vertreibung zur Vernichtung der Juden über. Die Auswanderung war bald nicht mehr möglich, und die Juden in allen von Deutschland kontrollierten Gebieten wurden nun ebenfalls verfolgt. Seit dem 1. September 1941 wurden alle Juden, die älter als 6 Jahre waren, gezwungen, einen Gelben Stern gut sichtbar an ihrer Kleidung zu tragen. Dazu kamen zahllose weitere Diskriminierungen und Schikanen, wie die Verbote, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen sowie Autos, Radios oder Haustiere zu besitzen. Nach und nach wurden die Juden im deutschen Machtbereich in Ghettos oder Konzentrationslager eingewiesen. Von 1942 an wurden im besetzten Polen schließlich mehrere Vernichtungslager wie Auschwitz-Birkenau oder Majdanek eingerichtet, die der fabrikmäßig organisierten Ermordung von Juden, Polen, Russen, Sinti und Roma und anderen dienten.

Hitlers unmittelbare Verantwortung für diese Taten ist nach dem Krieg von Holocaustleugnern und anderen immer wieder mit dem Argument bestritten worden, es gebe kein entsprechendes, von Hitlers eigener Hand unterzeichnetes Dokument zur Judenvernichtung. Dem stehen aber die erwähnten, öffentlichen und klar dokumentierten Äußerungen Hitlers entgegen, die zeigen, dass die von seiner Regierung zu verantwortende Rassenpolitik ganz seinen persönlichen Ansichten und Zielen entsprach. Dies begann nicht erst mit den Äußerungen in „Mein Kampf“ und endete nicht mit seiner Reichstagsrede vom 30. Januar 1939, in der er für den Fall eines Krieges die „Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“ androhte. 1943, anlässlich Hitlers Geburtstag, hielt Himmler vor den Reichsleitern eine Rede, in der er die Vernichtung der Juden im Klartext schilderte. Er hätte dies ohne ausdrückliche Billigung seines Führes kaum gewagt.

Darüberhinaus existieren Augenzeugenberichte, die Hitler auch mit den Details des Judenmordes in Verbindung bringen. So sagten sein Kammerdiener Heinz Linge und sein Adjutant Otto Günsche unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in sowjetischer Haft aus, dass sich Hitler „persönlich“ für die Entwicklung von Gaskammern interessiert hätte. Er habe sogar Modelle und Zeichnungen, die ihm Himmler vorlegte, begutachtet und angeordnet, den Konstrukteuren „umfassende Unterstützung“ zu geben.

Das Euthanasieprogramm

Anders als im Fall des Holocaust lässt sich Hitlers persönliche Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen in einem anderen Fall auch mit Dokumenten belegen: Im Oktober 1939 unterschrieb er eigenhändig den Befehl zur später so genannten T4-Aktion [2]. Damit ermöglichte er die „Euthanasie“, d.h. die Ermordung von geistig und körperlich Behinderten, deren Existenz in der ideologischen Sprache des Dritten Reiches als „lebensunwertes Leben“ bezeichnet wurde.

Mit der Realisierung der T4-Aktion wurde die „Kanzlei des Führers“, unter Reichsleiter Philipp Bouhler beauftragt. Er ließ Nervenheilanstalten, Krankenhäuser und Heilanstalten in Vernichtungsstätten umfunktionieren. Allein im damaligen Reichsgebiet wurden fast 190 000 geistig und körperlich behinderte Menschen ermordet – durch Vergasen, Vergiften, Erschießen oder Verhungern lassen. Unter anderem setzten die Täter Busse ein, bei denen das Abgas Kohlenstoffmonooxid in den Fahrgastraum geleitet wurde. Die Zahl der Opfer in den besetzten Gebieten ist nur schwer zu ermitteln, jedoch unzweifelhaft sehr hoch.

Vertreter beider großen Kirchen in Deutschland – beispielsweise der Bischof von Münster, Kardinal Galen – wandten sich gegen die Mordaktionen. Diese wurden daraufhin im Geheimen weitergeführt. Bei Kriegsende waren etwa die Hälfte aller Anstaltsinsassen getötet worden. Die Ermordung der Behinderten diente den SS-Einsatzkommandos als Experimentierfeld für die späteren Massentötungen an Juden.

Aufrüstung und expansive Außenpolitik

Wie schon die demokratischen Politiker der Weimarer Republik, verfolgte auch Hitler außenpolitisch die Revision des Versailler Vertrags. Aber anders als diese war er nicht bereit, dabei nur auf diplomatischem Wege und im Konsens mit den ehemaligen Kriegsgegnern zu handeln, sondern nahm auch einen erneuten militärischen Konflikt in Kauf.

Dazu kam es zunächst aber nicht, da die übrigen europäischen Mächte Hitler weit entgegen kamen. Großbritannien etwa schloss mit dem Reich das deutsch-britische Flottenabkommen, und Polen vereinbarte mit ihm 1934 einen Nichtangriffspakt. Schon die Erhöhung des Wehretats im März 1934, die Rheinlandbesetzung im März 1936 und die Aufrüstung der Reichswehr weit über das in Versailles festgelegte Maß hinaus stellten zwar glatte Brüche des Friedensvertrags von 1919 dar, wurden von den einstigen Siegermächten aber ebenfalls hingenommen.

Die bloße Revision von Versailles betrachtete Hitler jedoch nur als Etappenziel. Nach eigenen Aussagen betrachtete er sogar die deutschen Grenzen von 1914 als „unlogisch“ und zu eng. Obwohl Hitler in seinen Reden immer wieder Willen zum Frieden vorgab, lief seine ganze Politik von Beginn an auf Krieg hinaus.

Nach dem Tod Hindenburgs 1934 teilte er der Generalität mit, sein Ziel sei es, innerhalb von fünf Jahren die Kriegsbereitschaft Deutschlands herzustellen. Das gleiche Ziel verfolgte Hitler mit der Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht 1935 und mit dem 1936 verkündeten Vierjahresplan. Die wirtschaftliche Erholung Deutschlands seit 1933 beruhte wesentlich auf einem durch Kredite finanzierten Programm staatlicher Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, in denen der obligatorische Reichsarbeitsdienst und die verstärkte Aufrüstung eine wesentliche Rolle spielten.

Die Entschlossenheit der nationalsozialistischen Außenpolitik zeigte sich bereits im Oktober 1933, als Deutschland Abrüstungsverhandlungen mit England und Frankreich abbrach und aus dem Völkerbund austrat. 1934 unterstützte Hitler einen nationalsozialistischen Putschversuch in Wien, bei dem der österreichische Bundeskanzler Engelbert Dollfuß ermordet wurde. Auf der gleichen Linie lag die Unterstützung Francos im Spanischen Bürgerkrieg seit 1936. Der Einsatz der deutschen Legion Condor, die entscheidend zu Francos Sieg beitrug, galt nicht zuletzt der Erprobung der Luftwaffe für einen kommenden Krieg. Am 5. November 1937 weihte Hitler die Generalität in seine weiteren Pläne ein. In dem Protokoll, das der anwesende Oberst Hossbach von der Geheimkonferenz anfertigte, heißt es, „zur Lösung der deutschen Frage könne es nur den Weg der Gewalt geben“. Zugleich gab Hitler seinen Entschluss bekannt, bei nächster Gelegenheit gegen die Tschechoslowakei und Österreich loszuschlagen.

Noch im Dezember 1937 genehmigte Hitler den „1. Nachtrag zur Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung für die Wehrmacht vom 24. Juni 1937“, in dem diese Offensivpläne konkretisiert wurden. So heißt es u.a.: „Hat Deutschland seine volle Kriegsbereitschaft erreicht, so wird die militärische Voraussetzung geschaffen sein, einen Angriffskrieg gegen die Tschechoslowakei (…) auch dann zu einem siegreichen Ende zu führen, wenn die eine oder andere Großmacht gegen uns eingreift.“

Mit militärischen Drohungen erreichte Hitler im März 1938 den Anschluss Österreichs als Ostmark an das nunmehr „Großdeutsche Reich“. Im Oktober des gleichen Jahres verlangte er die Abtretung des mehrheitlich von Deutschen bewohnten Sudetenlandes von der Tschechoslowakei an Deutschland. Da die Tschechoslowakei mit Frankreich und England verbündet war, drohte schon damals der Ausbruch des Krieges. Auf Vermittlung Mussolinis, der Italien als noch nicht ausreichend gerüstet ansah, kam jedoch in München eine Konferenz mit dem britischen Premier Neville Chamberlain und dem französischen Ministerpräsidenten Edouard Daladier zustande. Beiden erschienen auch ihre Länder noch nicht kriegsbereit, so dass sie in Fortsetzung ihrer bisherigen Appeasementpolitik Hitlers Forderungen im Münchner Abkommen erfüllten und ihr Bündnis mit der Tschechoslowakei preisgaben. Trotz Hitlers Bestandsgarantie für die „Rest-Tschechei“, wie er sie nannte, erzwang er im März 1939 – wiederum unter Kriegsdrohung – die Errichtung des so genannten Protektorats Böhmen und Mähren, d.h. eines deutschen Vasallenstaats. Die Slowakei bildete nominell einen unabhängigen Staat, der aber de facto gleichfalls völlig von Deutschland abhängig war.

Unmittelbar nach der völligen Zerschlagung der Tschechoslowakei versicherte Hitler in einer Reichstagsrede, die letzten territorialen Forderungen Deutschlands seien damit erfüllt. Gleichwohl sollte er schon wenige Monate später die Angliederung Danzigs an das Reich fordern und in dem geheimen Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt vom August 1939 die Aufteilung Polens und des Baltikums zwischen Deutschland und der Sowjetunion festschreiben lassen. Die Forderungen an Polen lösten schließlich den 2. Weltkrieg aus. Auf diesen Krieg war Hitlers Denken und Regierungshandeln seit 1933 fixiert. Alles andere hatte sich dem unterzuordnen. Sein Verhalten während und nach der Sudetenkrise hatten aber in England und Frankreich zu einem Umdenken geführt. Den führenden Staatsmännern beider Länder war nun bewusst, dass Hitler nicht vertragsfähig war und dass ein Eingehen auf seine Forderungen nur weitere Forderungen nach sich zog.

 


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