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Der Diktator
Errichtung der Diktatur
Nach dem Reichstagsbrand,
der den Sozialdemokraten,
Kommunisten
und Gewerkschaftern
untergeschoben wurde, konnte Hitler von Hindenburg den Erlass von Notverordnungen
nach Art. 48 der Weimarer
Verfassung erreichen, mit denen er in der Lage war, Grundrechte außer
Kraft zu setzen. Diese Notverordnungen hatten jedoch nur eine eng
begrenzte Gültigkeitsdauer. Zur Durchsetzung des daher an Stelle der
Notverordnungen tretenden Gesetzes zu Behebung der Not von Volk und Reich,
dem so genannten Ermächtigungsgesetz,
musste Hitler eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag erreichen. Hitlertreue
Kräfte und Polizeieinheiten schalteten daher einen Teil des Reichstags, nämlich
alle 81 KPD-Abgeordneten
und einige Abgeordnete der SPD,
verfassungswidrig aus. Das Gesetz wurde gegen die Stimmen der verbliebenen
Mitglieder der SPD, aber mit Zustimmung der bürgerlichen Parteien
verabschiedet, darunter das Zentrum und die Liberalen.
Mit dem Inkrafttreten des
Ermächtigungsgesetzes begann im Deutschen Reich die
nationalsozialistische Diktatur, die Zeit
des Nationalsozialismus, anfänglich in der Propaganda auch als
„Drittes
Reich“ bezeichnet.
Am 1.
Juni 1933 wurde die so genannte „Adolf-Hitler-Spende
der deutschen Wirtschaft“ eingeführt, eine Zwangsabgabe
aller Betriebe zugunsten der NSDAP, berechnet nach der Lohn- und
Gehaltssumme. Bis 1945 kamen so 700 Millionen Reichsmark an „Spenden“
zusammen. Die NSDAP und Hitler wurden hierdurch auf einen Schlag sämtlicher
finanzieller Probleme entledigt.
Hitler, angestachelt
durch die Röhm-Konkurrenten SS-Leiter Heinrich
Himmler, Hermann
Göring und Reinhard
Heydrich, nutzte einen angeblichen Putschversuch Ernst Röhms und gab
den Befehl zur „Nacht
der langen Messer“ (30. Juni 1934), der Ermordung seines
Duz-Freundes Röhm. Dabei wurden nicht nur zahlreiche Führer der SA,
Generale der Wehrmacht und Personen ermordet, die dem Regime im Weg
standen, sondern auch Personen, die zuvor gegen Hitler opponiert hatten.
So wurde der ehemalige Reichskanzler und General Kurt
von Schleicher zusammen mit seiner Frau in deren Privatwohnung
ermordet. Carl
Schmitt hat 1934 diese zentral organisierten Gewaltverbrechen
nachträglich als „Staatsnotwehr“
legitimiert.
Hannah
Arendt hat die direkt nach 1933 beginnenden Ungeheuerlichkeiten (so
genannte wilde Konzentrationslager,
illegale Verhaftungen,
Köpenicker
Blutwoche) in ihrem Gaus-Interview 1964 nur durch die später noch
furchtbareren Geschehnisse überblendet gesehen.
Nach dem Tod Hindenburgs
am 2.
August 1934 ließ Hitler die Reichswehr
auf sich vereidigen und nannte sich fortan Führer und Reichskanzler.
Im Januar 1938 stürzten
der Reichswehrminister von Blomberg und der Oberbefehlshaber
des Heeres, Generaloberst
Freiherr von Fritsch, über Homosexuellen-Vorwürfe
und Intrigen der SS.
Hitler löste die Generäle von der Spitze der Wehrmacht
ab und übernahm selbst den Oberbefehl über die Wehrmacht. Als
Leitungsorgan trat das OKW
an die Stelle des Reichwehrministeriums.
Hitlers Rassen- und
Vernichtungspolitik
Wesentliche Antriebskräfte
für Hitlers Politik waren sein auf Ausrottung der Juden zielender
Antisemitismus und sein radikaler Sozialdarwinismus.
Vom Beginn seines öffentlichen Auftretens bis zu seinem Tod griff Hitler
immer wieder die Juden und andere so genannte „rassisch
Minderwertige“ an, zu denen er unter anderem Sinti,
Roma, Polen
und Russen
zählte. Seine sozialdarwinistischen Anschauungen traten vor allem in Äußerungen
über Kranke sowie körperlich und geistig Behinderte zutage, deren
Existenz er als „lebensunwert“ bezeichnete. Hitler sah in der
Weltgeschichte einen permanenten Kampf, in dem die „Starken“
die „Schwachen“, die „höherwertigen“ die „minderwertigen
Rassen“
auszumerzen hätten. So sagte er z.B. auf dem Parteitag der NSDAP in Nürnberg
1929: „Würde Deutschland jährlich eine Million Kinder bekommen
und 700.000 bis 800.000 der Schwächsten beseitigt, dann würde am Ende
das Ergebnis vielleicht sogar eine Kräftesteigerung sein.“
Solche und zahllose
weitere Äußerungen belegen, dass die Verwirklichung seiner rassistischen
und sozialdarwinistischen Vorstellungen stets Hitlers Hauptanliegen war
und nicht nur, wie manche seiner Wähler noch bis 1933 glauben mochten,
ein „Nebenaspekt“ des NS-Programms. Obwohl im 1. Weltkrieg
rund 12.000 jüdische Deutsche gefallen waren, äußerte sich Hitler
beispielsweise schon in „Mein Kampf“ folgendermaßen über die
Juden: „Hätte man zu Kriegsbeginn und während des Krieges
einmal zwölf oder fünfzehntausend dieser hebräischen Volksverderber so
unter Giftgas gehalten, wie Hunderttausende unserer allerbesten deutschen
Arbeiter aus allen Schichten und Berufen es im Felde erdulden mussten,
dann wäre das Millionenopfer der Front nicht vergeblich gewesen.“
Noch kurz vor Ende des 2. Weltkriegs wurden auf seinen Befehl hin
Transportkapazitäten, die an anderer Stelle dringend benötigt wurden,
dazu genutzt, möglichst viele Juden in die Vernichtungslager zu
verschleppen. Und noch in seinem politischen Testament ([1])
forderte Hitler die „peinliche Einhaltung der Rassegesetze“.
Die Judenverfolgung
Der Antisemitismus
Hitlers und der Nationalsozialisten zeigte sich zunächst in der offenen
Diskriminierung und Entrechtung der Juden und führte während des 2.
Weltkrieges zum Holocaust. Der so genannten „Endlösung
der Judenfrage“, dem von Hitler bereits in „Mein Kampf“
angedeuteten Plan, alle Juden auszurotten, fielen rund sechs Millionen
Menschen in ganz Europa zum Opfer.
Die Diskriminierungen in
Deutschland begannen bereits kurz nach der Machtergreifung. Im April 1933
ordnete die neue Regierung einen eintägigen Boykott jüdischer Geschäfte
als Antwort auf angebliche „jüdische Gräuelpropaganda“ aus
dem Ausland an. Es folgten Verordnungen und Gesetze, die die Rechte der
Juden immer weiter einschränkten und sie zu Bürgern 2. Klasse
degradierten. Das „Gesetz
zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ beispielsweise
diente der Entlassung jüdischer Beamter aus dem Öffentlichen Dienst.
Auch die Ausübung anderer Berufe wurden den Juden im Laufe der Zeit immer
weiter erschwert. Jüdische Ärzte oder Rechtsanwälte etwa durften nur
noch jüdische Klienten bedienen. Andere Berufe waren ihnen ganz
verschlossen.
Die offen rassistischen
„Nürnberger
Gesetze“ von 1935
beraubten die Juden endgültig ihrer staatsbürgerlichen Rechte. Unter
anderem wurden Ehen zwischen Juden und Nichtjuden
verboten und sexuelle Beziehungen zwischen ihnen als so genannte „Rassenschande“
unter Strafe gestellt. Staat und Partei förderten die so genannten Arisierungen,
d.h. die Übernahme jüdischer Unternehmen durch Nichtjuden zu – für
letztere – äußerst vorteilhaften Bedingungen.
Auswanderungswilligen Juden wurde zugleich eine „Reichsfluchtsteuer“
auferlegt, durch die sie die ohnehin geringen Erlöse aus Arisierungen großenteils
wieder verloren. Vor dem Krieg fand die Judenverfolgung ihren Höhepunkt
in der Pogromnacht
vom 9. auf den 10.
November 1938. Als angeblich „spontane Äußerungen des
Volkszorns“ organisierte Joseph Goebbels im Auftrag Hitlers gewalttätige
Ausschreitungen gegen Juden, jüdische Gemeinden, Synagogen und andere
Einrichtungen im ganzen Reich.
Nach Kriegsausbruch ging
das Hitler-Regime von der Verdrängung und Vertreibung zur Vernichtung der
Juden über. Die Auswanderung war bald nicht mehr möglich, und die Juden
in allen von Deutschland kontrollierten Gebieten wurden nun ebenfalls
verfolgt. Seit dem 1.
September 1941
wurden alle Juden, die älter als 6 Jahre waren, gezwungen, einen Gelben
Stern gut sichtbar an ihrer Kleidung zu tragen. Dazu kamen zahllose
weitere Diskriminierungen und Schikanen, wie die Verbote, öffentliche
Verkehrsmittel zu benutzen sowie Autos, Radios oder Haustiere zu besitzen.
Nach und nach wurden die Juden im deutschen Machtbereich in Ghettos
oder Konzentrationslager eingewiesen. Von 1942
an wurden im besetzten Polen schließlich mehrere Vernichtungslager
wie Auschwitz-Birkenau
oder Majdanek
eingerichtet, die der fabrikmäßig organisierten Ermordung von Juden,
Polen, Russen, Sinti und Roma und anderen dienten.
Hitlers unmittelbare
Verantwortung für diese Taten ist nach dem Krieg von Holocaustleugnern
und anderen immer wieder mit dem Argument bestritten worden, es gebe kein
entsprechendes, von Hitlers eigener Hand unterzeichnetes Dokument zur
Judenvernichtung. Dem stehen aber die erwähnten, öffentlichen und klar
dokumentierten Äußerungen Hitlers entgegen, die zeigen, dass die von
seiner Regierung zu verantwortende Rassenpolitik ganz seinen persönlichen
Ansichten und Zielen entsprach. Dies begann nicht erst mit den Äußerungen
in „Mein Kampf“ und endete nicht mit seiner Reichstagsrede vom
30. Januar 1939,
in der er für den Fall eines Krieges die „Vernichtung der jüdischen
Rasse in Europa“ androhte. 1943, anlässlich Hitlers Geburtstag,
hielt Himmler vor den Reichsleitern eine Rede, in der er die Vernichtung
der Juden im Klartext schilderte. Er hätte dies ohne ausdrückliche
Billigung seines Führes kaum gewagt.
Darüberhinaus existieren
Augenzeugenberichte, die Hitler auch mit den Details des Judenmordes in
Verbindung bringen. So sagten sein Kammerdiener Heinz Linge und sein
Adjutant Otto Günsche unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges
in sowjetischer Haft aus, dass sich Hitler „persönlich“ für
die Entwicklung von Gaskammern interessiert hätte. Er habe sogar Modelle
und Zeichnungen, die ihm Himmler vorlegte, begutachtet und angeordnet, den
Konstrukteuren „umfassende Unterstützung“ zu geben.
Das Euthanasieprogramm
Anders als im Fall des
Holocaust lässt sich Hitlers persönliche Verantwortung für die
nationalsozialistischen Verbrechen in einem anderen Fall auch mit
Dokumenten belegen: Im Oktober 1939 unterschrieb er eigenhändig den
Befehl zur später so genannten T4-Aktion
[2].
Damit ermöglichte er die „Euthanasie“,
d.h. die Ermordung von geistig und körperlich Behinderten, deren Existenz
in der ideologischen Sprache des Dritten Reiches als „lebensunwertes
Leben“ bezeichnet wurde.
Mit der Realisierung der
T4-Aktion wurde die „Kanzlei des Führers“, unter Reichsleiter
Philipp
Bouhler beauftragt. Er ließ Nervenheilanstalten, Krankenhäuser und
Heilanstalten in Vernichtungsstätten umfunktionieren. Allein im damaligen
Reichsgebiet wurden fast 190 000 geistig und körperlich behinderte
Menschen ermordet – durch Vergasen, Vergiften, Erschießen oder
Verhungern lassen. Unter anderem setzten die Täter Busse ein, bei denen
das Abgas Kohlenstoffmonooxid
in den Fahrgastraum geleitet wurde. Die Zahl der Opfer in den besetzten
Gebieten ist nur schwer zu ermitteln, jedoch unzweifelhaft sehr hoch.
Vertreter beider großen
Kirchen in Deutschland – beispielsweise der Bischof von Münster, Kardinal
Galen – wandten sich gegen die Mordaktionen. Diese wurden
daraufhin im Geheimen weitergeführt. Bei Kriegsende waren etwa die Hälfte
aller Anstaltsinsassen getötet worden. Die Ermordung der Behinderten
diente den SS-Einsatzkommandos als Experimentierfeld für die späteren
Massentötungen an Juden.
Aufrüstung und
expansive Außenpolitik
Wie schon die
demokratischen Politiker der Weimarer Republik, verfolgte auch Hitler außenpolitisch
die Revision des Versailler Vertrags. Aber anders als diese war er nicht
bereit, dabei nur auf diplomatischem Wege und im Konsens mit den
ehemaligen Kriegsgegnern zu handeln, sondern nahm auch einen erneuten
militärischen Konflikt in Kauf.
Dazu kam es zunächst
aber nicht, da die übrigen europäischen Mächte Hitler weit entgegen
kamen. Großbritannien etwa schloss mit dem Reich das deutsch-britische
Flottenabkommen, und Polen vereinbarte mit ihm 1934 einen Nichtangriffspakt.
Schon die Erhöhung des Wehretats im März 1934, die Rheinlandbesetzung
im März 1936
und die Aufrüstung der Reichswehr weit über das in Versailles
festgelegte Maß hinaus stellten zwar glatte Brüche des Friedensvertrags
von 1919 dar, wurden von den einstigen Siegermächten aber ebenfalls
hingenommen.
Die bloße Revision von
Versailles betrachtete Hitler jedoch nur als Etappenziel. Nach eigenen
Aussagen betrachtete er sogar die deutschen Grenzen von 1914 als „unlogisch“
und zu eng. Obwohl Hitler in seinen Reden immer wieder Willen zum Frieden
vorgab, lief seine ganze Politik von Beginn an auf Krieg hinaus.
Nach dem Tod Hindenburgs
1934 teilte er der Generalität mit, sein Ziel sei es, innerhalb von fünf
Jahren die Kriegsbereitschaft Deutschlands herzustellen. Das gleiche Ziel
verfolgte Hitler mit der Wiedereinführung der Allgemeinen
Wehrpflicht 1935 und mit dem 1936
verkündeten Vierjahresplan.
Die wirtschaftliche Erholung Deutschlands seit 1933 beruhte wesentlich auf
einem durch Kredite finanzierten Programm staatlicher
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, in denen der obligatorische Reichsarbeitsdienst
und die verstärkte Aufrüstung eine wesentliche Rolle spielten.
Die Entschlossenheit der
nationalsozialistischen Außenpolitik zeigte sich bereits im Oktober 1933,
als Deutschland Abrüstungsverhandlungen mit England und Frankreich
abbrach und aus dem Völkerbund
austrat. 1934 unterstützte Hitler einen nationalsozialistischen
Putschversuch in Wien, bei dem der österreichische Bundeskanzler Engelbert
Dollfuß ermordet wurde. Auf der gleichen Linie lag die Unterstützung
Francos
im Spanischen
Bürgerkrieg seit 1936. Der Einsatz der deutschen Legion
Condor, die entscheidend zu Francos Sieg beitrug, galt nicht zuletzt
der Erprobung der Luftwaffe für einen kommenden Krieg. Am 5.
November 1937
weihte Hitler die Generalität in seine weiteren Pläne ein. In dem Protokoll,
das der anwesende Oberst Hossbach
von der Geheimkonferenz anfertigte, heißt es, „zur Lösung der
deutschen Frage könne es nur den Weg der Gewalt geben“. Zugleich
gab Hitler seinen Entschluss bekannt, bei nächster Gelegenheit gegen die
Tschechoslowakei und Österreich loszuschlagen.
Noch im Dezember 1937
genehmigte Hitler den „1. Nachtrag zur Weisung für die einheitliche
Kriegsvorbereitung für die Wehrmacht vom 24. Juni 1937“, in dem
diese Offensivpläne konkretisiert wurden. So heißt es u.a.: „Hat
Deutschland seine volle Kriegsbereitschaft erreicht, so wird die militärische
Voraussetzung geschaffen sein, einen Angriffskrieg gegen die
Tschechoslowakei (…) auch dann zu einem siegreichen Ende zu führen,
wenn die eine oder andere Großmacht gegen uns eingreift.“
Mit militärischen
Drohungen erreichte Hitler im März 1938 den Anschluss Österreichs als Ostmark
an das nunmehr „Großdeutsche Reich“. Im Oktober des gleichen
Jahres verlangte er die Abtretung des mehrheitlich von Deutschen bewohnten
Sudetenlandes
von der Tschechoslowakei
an Deutschland. Da die Tschechoslowakei mit Frankreich und England verbündet
war, drohte schon damals der Ausbruch des Krieges. Auf Vermittlung
Mussolinis, der Italien als noch nicht ausreichend gerüstet ansah, kam
jedoch in München eine Konferenz mit dem britischen Premier Neville
Chamberlain und dem französischen Ministerpräsidenten Edouard
Daladier zustande. Beiden erschienen auch ihre Länder noch nicht
kriegsbereit, so dass sie in Fortsetzung ihrer bisherigen Appeasementpolitik
Hitlers Forderungen im Münchner
Abkommen erfüllten und ihr Bündnis mit der Tschechoslowakei
preisgaben. Trotz Hitlers Bestandsgarantie für die „Rest-Tschechei“,
wie er sie nannte, erzwang er im März 1939 – wiederum unter
Kriegsdrohung – die Errichtung des so genannten Protektorats
Böhmen und Mähren, d.h. eines deutschen Vasallenstaats. Die Slowakei
bildete nominell einen unabhängigen Staat, der aber de facto gleichfalls
völlig von Deutschland abhängig war.
Unmittelbar nach der völligen
Zerschlagung der Tschechoslowakei versicherte Hitler in einer
Reichstagsrede, die letzten territorialen Forderungen Deutschlands seien
damit erfüllt. Gleichwohl sollte er schon wenige Monate später die
Angliederung Danzigs an das Reich fordern und in dem geheimen
Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt
vom August 1939 die Aufteilung Polens
und des Baltikums
zwischen Deutschland und der Sowjetunion festschreiben lassen. Die
Forderungen an Polen lösten schließlich den 2. Weltkrieg aus. Auf diesen
Krieg war Hitlers Denken und Regierungshandeln seit 1933 fixiert. Alles
andere hatte sich dem unterzuordnen. Sein Verhalten während und nach der Sudetenkrise
hatten aber in England und Frankreich zu einem Umdenken geführt. Den führenden
Staatsmännern beider Länder war nun bewusst, dass Hitler nicht vertragsfähig
war und dass ein Eingehen auf seine Forderungen nur weitere Forderungen
nach sich zog.